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Eine Mini Kamera bietet neue Perspektiven
Der Forschung und Entwicklung ist es zu verdanken, dass wir heutzutage mit der neusten Generation Minikameras „Einblicke“ erhalten, die noch vor wenigen Jahren undenkbar waren. Minikameras leisten unbezahlbare Dienste, ganz besonders im Gesundheitsbereich, wo kleinste Kameras zu Gesundheitschecks aber auch in der Mikrochirurgie verwendet werden. Solche, an den Spitzen von Endoskopen befestigte Minikameras sind in der Lage, dem Mediziner gestochen scharfe Bilder auf einen Monitor zu übertragen. So sind heute lebensrettende Eingriffe bereits Standard geworden, kaum jemand nimmt noch Notiz von dieser Präzisionsoptik.
Vom OP-Saal bis hin zum Bau, die Einsatzgebiete von Mini Kameras sind überall anzutreffen
In etwas größerer Aufmachung finden Minikameras auch Anwendung im Bau und Industriesektor, sogar im Abwasserbereich sind Minikameras ein wertvolles Hilfsmittel, mit deren Hilfe verstopfte Rohre auf die Ursache der Verstopfung untersucht werden können.
Fast überall wo das menschliche Auge nicht direkt hinschauen kann, finden Minikameras Verwendung. Quadcopter und Drohnen werden mit hoch auflösenden Minikameras versehen um Bilder aus der Luft zu liefern und sie finden auch im militärischen Bereich Anwendung. Aber auch für Sport, Spaß und Spiel finden solche Minikameras seit geraumer Zeit mehr Anhänger. Sogenannte GoPro-Kameras sind fast überall zu montieren, auf dem Helm, am Fahrradlenker, auf dem Autodach, so gut wie nichts ist unmöglich, es entstehen oft auch ungewollt sagenhafte Bildaufnahmen, von lustig bis dramatisch.
Das breite Spektrum im Preis-/Leistungsverhältnis beim Kauf einer Minikamera
Alles was der Markt hergibt ist auf wenige Ausnahmen im Handel frei zu kaufen. Von der Billigware, die wirklich kaum zu gebrauchen ist, bis hin zur Minikamera für Profis, die ganz klare Qualitätsansprüche stellen. Einfach Bilder liefern kann jede Kamera in mehr oder weniger guter Qualität, für den Marktwert und den Preis entscheidend sind die Optik und die Zusatzoptionen.
Wer daran denkt, sich eine Minikamera anzuschaffen muss sich erst überlegen für welchen Zweck wird die Kamera verwendet und was muss diese Kamera alles können? Wenn diese Kernfragen mal genau definiert sind, kann gezielt das beste Angebot unter den definierten Vorgaben gesucht werden. Unser Überwachungskamera Test gibt hier Aufschluss. Unzählige Kriterien stehen zur Auswahl, dementsprechend ist auch die Preisspanne enorm unterschiedlich. Von etwa 30 Euro für ein „besseres Spielzeug“ bis hin zu einigen Tausend Euros für ein Profi Überwachungskamera Set ist alles im Angebot.
die Preisspanne ist auch bei Minikameras enorm
Welche Auflösung ist ausreichend, soll die Kamera nebst Bild auch Ton aufnehmen, soll WLAN vorhanden sein oder lediglich über einen Chip abgespeichert werden, soll die Kamera per Funk bedienbar sein? Dies sind nur einige der wichtigsten Fragen, dann kommt auch noch die Frage zum Budget hinzu, was darf die Überwachungskamera kosten?
So gibt es im Angebot der Minikameras auch die sogenannten Spionagekameras, die natürlich nicht in der Qualität sind, wie sie von echten Spionen und Agent 007 benutzt werden, aber durchaus zu gebrauchen sind. Getarnt als Feuerzeug, Armbanduhr, Kugelschreiber etc. sind solche Kameras kaum zu erkennen. Aber aufgepasst, der Einsatz solcher Kameras ist in der Öffentlichkeit verboten und strafbar. Wer erwischt wird, dass er Personen ohne deren Wissen filmt und Tonaufnahmen macht, kann ein ernsthaftes Problem bekommen. Falls der Vorfall zur Anzeige gebracht wird oder solche Bild und Tonaufnahmen sogar ins Internet gestellt werde, wird es richtig unangenehm, denn dann können auch eine Klage wegen Rufschädigung und eine Schadenersatzforderung ins Haus flattern. So ist eine Überwachung von Personal am Arbeitsplatz durch versteckte Kameras ebenfalls unzulässig, eine Überwachung am Arbeitsplatz muss der Belegschaft mitgeteilt werden, ebenso wo sich die Überwachungskameras befinden.
Durch die kleinen Außenmaße solcher Minikameras gibt es auch eine Unzahl von Einsatzmöglichkeiten. Oft werden solche Minikameras gut getarnt ganz legal zur Überwachung eingesetzt, zum Beispiel in Konferenzräumen, historischen Gebäuden, Museen und dergleichen. Auch wenn die Kameras nicht sichtbar sind, muss in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichem Grund eine Videoüberwachung deklariert sein.
Welche Übertragungsart empfiehlt sich für welchen Einsatz?
Minikameras gibt es wahlweise mit WLAN oder einer Chipkarte, die aber in der Länge einer Aufzeichnung beschränkt ist. Für den mobilen Einsatz einer Minikamera, vor allem für Freizeitaktivitäten, reicht eine Chipkarte in der Regel aus. Nach den Aufnahmen können die Daten auf der Chipkarte auf den PC überspielt werden, entweder über Kabel oder über einen Chip-Kartenleser am PC. Um aber langfristig aufzunehmen oder zu überwachen empfiehlt es sich mit WLAN zu arbeiten. Bild und Ton werden entweder auf einem Receiver oder einem PC gespeichert. So können fast unbeschränkt lange Aufnahmen gespeichert werden, die aber normalerweise auch bald mal gelöscht werden sollten, wenn es während der Aufnahmezeit zu keinem Vorfall gekommen ist. Mit einer WLAN-fähigen Minikamera lassen sich mit der entsprechenden Ausrüstung auch Livebilder auf ein Smartphone übermitteln, dazu braucht es lediglich einen Router, Internet und die passende Software.
Mini Kameras mit WLAN ist empfehlenswert
Umgekehrt kann sich jemand aus tausenden von Kilometern Entfernung via Smartphone Livebilder ansehen. Technisch ist dies alles absolut kein Problem, aber eine Preisfrage und die Kernfrage, brauche ich das wirklich? Selbstverständlich muss bei einer Kaufüberlegung auch die Stromversorgung bedacht werden. Für kurze Einsätze reichen die eingebauten Akkus normalerweise aus oder es kann auch ein 2. Satz Akkus angeschafft werden. Bei einer Langzeitüberwachung ist eine Stromversorgung über Kabel und Netzteil die vernünftigste Alternative.
Sind Minikameras in Deutschland erlaubt?
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Einsatz von Überwachungskameras zum Schutz von Haus und Grund unter Auflagen gestattet, der Einsatz von sogenannten Spionagekameras in der Öffentlichkeit ist ganz klar verboten. Wer Personen ohne deren Wissen filmt oder Tonaufnahmen macht, widersetzt sich dem Recht auf Persönlichkeit, er macht sich ganz klar strafbar und das kann im Extremfall richtig Ärger und auch Kosten verursachen.
Sogar verdeckte Ermittler der Polizei und Beamte des BKA (Bundeskriminalamt) müssen sich vor einer Lauschaktion oder für eine Videoüberwachung erst eine richterliche Genehmigung einholen, die genau definiert und begründet sein muss. Diese Aktionen beziehen sich in der Regel auf schwere Kriminalität und Terrorverdacht, je nach Anforderung wird der Richter die Genehmigung erteilen. Sind die Verdachtsmomente nicht stichhaltig oder konkret, dürfte es keine Genehmigung für Bild und Tonaufnahmen geben.